Alles Wichtige zum Thema Kosten im Überblick
Eine tagesklinische Behandlung in unserer Klinik ist sowohl für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte als auch für Selbstzahler möglich. Dies gilt auch für das Konsultieren unserer Privatambulanz.
Die Tagesklinik ist vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) anerkannt, wird dort als privates Akutkrankenhaus (§ 4 Abs. 4 MB / KK / allgemeine Versicherungsbedingungen) geführt und ist im Sinne des § 7 Abs. 1 BVO beihilfefähig. Die Anerkennung der Beihilfefähigkeit gilt für alle Bundesländer.
Die Kosten einer tagesklinischen Behandlung werden von allen privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen je nach Versicherungstarif und Beihilfeverordnung übernommen. Bitte beachten Sie, dass in unserem Haus ausschließlich Krankenhausbehandlungen durchgeführt werden. Für Rehabilitationsmaßnahmen, Kuren oder Sanatoriumsbehandlungen wenden Sie sich bitte an entsprechende Einrichtungen.
Für eine tagesklinische Aufnahme ist die Verordnung einer Krankenhausbehandlung durch einen Arzt oder eine Fachklinik erforderlich, welche die medizinische Notwendigkeit belegt. Den zugehörigen Einweisungsschein und eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme bitten wir bei Aufnahme in unsere Klinik vorzulegen.
Eine Aufnahme in unsere Klinik ist immer mit dem Abschluss eines Behandlungsvertrags verbunden. Wünschen Sie eine chefärztliche Behandlung, wird dies im Rahmen einer individuellen Wahlleistungsvereinbarung gebucht. Die Abrechnung erfolgt nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
In unserer Privatambulanz haben Sie auch ohne ärztliche Überweisung die Möglichkeit, angesichts einer psychosomatischen, psychiatrischen oder einer Schlafstörung oder Erkrankung ambulant eine Diagnose erstellen zu lassen sowie eine Beratung oder Therapiebegleitung in Anspruch zu nehmen.
Jederzeit können Sie auch ein ambulantes Vorgespräch in Anspruch nehmen, um eine mögliche ambulante oder tagesklinische Behandlung genauer zu definieren. Auf Wunsch erfolgt dieses Gespräch auch mit unserer Chefärztin und/oder verbunden mit einer Besichtigung unserer Klinik. Lassen Sie sich dabei gern von vertrauten Personen begleiten.
Beide Angebote richten sich sowohl an Privatversicherte als auch an Selbstzahler; die Abrechnung erfolgt dabei anhand der Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Als Privatversicherte bitten wir Sie, im Vorfeld die zugehörigen Bedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung anzufragen.
Gern übernehmen auch wir dies für Sie, ebenso die generelle Prüfung und Ermittlung der individuellen Kostenübernahme durch Ihre Versicherung. Dieser Service gilt gleichermaßen für Beihilfeberechtigte. Jederzeit überprüfen wir auch, welche Möglichkeiten für eine Direktabrechnung mit Ihren Kostenträgern bestehen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie den nachfolgend genannten Ansprechpartner an oder schreiben Sie uns eine Nachricht über nachfolgendes Formular. Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer Nachricht auch eine Telefonnummer angeben rufen wir Sie auch gerne zurück.